
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hydro Elektra
1. Geltung der AGB
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem ÖNORM-Regelwerk
B 2230-1, B 2230-2, B 2230-3, B 2230-4, B 2230-5 und B 2223 entsprechenden Bedingungen.
Unser Vertragspartner, sofern er nicht Verbraucher ist, stimmt deren Geltung zu, auch wenn
allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Abgabe einer Auftragsbestätigung durch uns,
spätestens jedoch mit Beginn unserer Arbeiten, als geschlossen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft,
hat eine Ablehnung des Kundenauftrages durch uns binnen Wochenfrist zu erfolgen.
3. Kostenvoranschlag
Für einen Kostenvoranschlag ist ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Dieses wird gutgeschrieben, wenn
aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen
erstellt, eine Gewähr für die Richtigkeit wird jedoch nicht übernommen und sie sind unverbindlich. Sollten sich
nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von mehr als 15 % ergeben, informieren wir den Auftraggeber.
Unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 % können ohne gesonderte Verständigung verrechnet werden.
Bei Verbrauchergeschäften werden auch Kosteneinsparungen aliquot weitergegeben.
4. Pläne, Zeichnungen, sonstige Unterlagen
Pläne, Skizzen, technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster u. Ä. bleiben unser geistiges Eigentum.
Jede Verwendung, insbesondere Wiedergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
5. Preis
Mangels gesonderter Vereinbarung sind wir berechtigt, die von uns zu erbringenden Werkleistungen nach tatsächlichem
Anfall und angemessenem Aufwand zu verrechnen. Bei vereinbartem (Pauschal-)Preis liegt die Annahme zugrunde,
dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann. Zusätzliche Leistungen oder
Umstände außerhalb unserer Risikosphäre berechtigen zur Nachforderung.
6. Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen oder netto innerhalb von 14 Tagen.
25 % der Auftragssumme bei Arbeitsbeginn, Rest nach Fertigstellung. Im Verzugsfall werden Mahn- und Inkassospesen
sowie Verzugszinsen von 12 % p. a. verrechnet.
7. Transportkosten & Verwahrungspflicht
Wir gehen von einer erlaubten und möglichen Zufahrt mit Klein-LKW bis zum Arbeitsort aus. Andernfalls zusätzlich
erforderliche Transporte werden angemessen verrechnet. Für Verluste oder Schäden, die nicht von uns zu vertreten sind,
haftet der Werkbesteller.
8. Ausführungsbedingungen
Der Auftraggeber stellt während der Arbeiten eine Raumtemperatur von mindestens +10 °C sowie die
unentgeltliche Entnahme von Strom und Wasser sicher. Erforderliche Gerüste und Bauaufzüge sind beizustellen.
9. Termin
Terminüberschreitungen bis zu zwei Wochen gelten als genehmigt. Voraussetzung für unseren Arbeitsbeginn ist
die sachgerechte Fertigstellung des Untergrundes. Verzögerungen verlängern die Fristen entsprechend.
10. Vergabe
Hydro Elektra behält sich die Weitergabe von Aufträgen an Subunternehmer vor. Diese müssen über die notwendige
Gewerbeberechtigung verfügen. Für Schäden durch Subunternehmer haftet Hydro Elektra nicht.
11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
12. Schadenersatz
Schadenersatz bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (außer Personenschäden). Ansprüche verjähren
innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens nach 3 Jahren.
13. Gewährleistung
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Subunternehmerleistungen haftet nur der Subunternehmer.
Ansonsten beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Fertigstellung.
14. Prüf- und Warnpflicht
Uns trifft keine über das Übliche hinausgehende Untersuchungspflicht. Der Werkbesteller gewährleistet, dass
die Voraussetzungen für unsere Arbeiten gegeben sind.
15. Aufrechnungsverbot
Bei Nicht-Verbrauchergeschäften ist eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ausgeschlossen.
16. Leistungsverweigerung
Bei Nicht-Verbrauchergeschäften berechtigen Reklamationen nur zur Zurückhaltung eines angemessenen Teiles
des Entgeltes, maximal das Doppelte der voraussichtlichen Kosten der Mängelbehebung.
17. Formvorschriften
Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und Originalunterschrift.
18. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
19. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Firmensitz in 4221 Steyregg. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich
zuständige Gericht an unserem Sitz zuständig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Kontakt
Elmedin Fejzic
Stadtplatz 7, 4221 Steyregg
Telefon: +43 732 64 12 50
E-Mail: office@hydroelektra.at
Konzept & Design
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